Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. Mündliche Erklärungen von Vertretern und Vermittlern sind, wenn sie von den nachstehenden Bedingungen abweichen, nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Beschreibungen des Liefergegenstands und technische Angaben sind unverbindlich. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen bis zur Lieferung vor. Angebote sind freibleibend und werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen wirksam, Nebenabreden, auch mit unseren Vertretern, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen, und andere Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Abweichungen zwischen Bestätigung bzw. Lieferung und Angebot bleiben - soweit nicht ohnehin abgesprochen - in geringfügigem, zumutbarem Umfang In konstruktiver, werkstoffmäßiger und farblicher Hinsicht vorbehalten, insbesondere dann, wenn sie durch technischen Fortschritt bedingt sind.

2. Preise: Die Preise werden grundsätzlich in Euro gestellt. Entstehen nach Annahmen der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. Für  Kleinaufträge unter 30€ Warenwert, berechnen wir eine Mindestpauschale in Höhe von 30€.

3. Lieferungen: Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten. Die angegebenen Lieferzeiten beginnen an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen, so dass die Rohmaterialien für die bestellte Lieferung rechtzeitig zur Verfügung stehen können. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist angemessen verlängert. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Fälle höherer Gewalt, betriebliche Störungen allgemeiner Art, Insbesondere auch Lieferungsverzögerungen bei unseren Vorlieferanten, entbinden uns von der Einhaltung fest übernommener Lieferfristen, ohne dass der Besteller hieraus irgendwelche Ansprüche, auch nicht auf Rückgängigmachung der Bestellung, herleiten kann. Im Falle einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist kommen wir erst In Verzug, wenn eine uns schriftlich angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Als angemessen gilt eine Frist von einer Woche. Der Besteller kann in diesem Fall grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht ihm nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Firma Technotronik Bomers GmbH oder eines ihrer Bediensteten zu. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf einen Betrag in Höhe von 5% der Nettoauftragssumme begrenzt. Für mittelbare Schäden haften wir nicht. Wir sind zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt, Erteilte Aufträge können, wenn mit den Vorarbeiten schon begonnen wurde oder unserseits Bestellungen an Dritte erfolgt sind, nicht geändert werden.

4. Beanstandungen: Alle Muster und Proben dienen nur zur Unterrichtung und sind hinsichtlich Aussehen und Beschaffenheit für uns unverbindlich. Es wird keine rechtsverbindliche Gewähr dafür übernommen, dass Lieferungen verschiedener Herstellungsserien von
derselben Beschaffenheit sind.     Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 8 Tagen noch Ablieferung der Ware, erhoben werden. Bei Versäumung dieser Frist durch einen Kunden, der Kaufmann im Sinne des Gesetzes ist, können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Für verborgene Mängel haften wir nicht. Für erkennbare Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften leisten wir insoweit Gewähr, als wir nach unserer Wahl unentgeltlich die Ware nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern. Andere Ansprüche des Bestellers wegen erkennbarer Mängel oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Überlastung oder natürliche Abnützung entstehen, haften wir nicht, Reparaturen und alle Arbeiten, die ohne unser Einverständnis von dritter Seite ausgeführt bzw. vorgenommen werden, gehen zu Lasten des Bestellers und haben das Erlöschen unserer Gewährleistungspflicht zur Folge. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Für Fremderzeugnisse haften wir nicht. Für gebrauchte Ware wird keine Gewähr geleistet.

5. Zahlung: Aufträge unter 5000€ sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Aufträge über 5000€ sind zahlbar 40% bei Auftragserteilung, 60% bei Erhalt der Schlussrechnung innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen vor Auftragsbeginn gesondert vereinbart werden. Wir sind berechtigt, bei Überschreitungen der Zahlungstermine ohne Mahnung Zinsen in banküblicher Höhe sowie Mahngebühren zu verlangen. Der vereinbarte Zinsanspruch schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens nicht aus. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder Aufrechnung zu erklären.

6. Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Besteller zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor.
Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen. Der Besteller hat kein Recht zum Besitz. Nicht in Rechnung gestellte Muster, Insbesondere Modelle, bleiben unser Eigentum und sind auf unser Verlangen zurückzugeben. Ist dies aus irgendeinem Grund nicht möglich, können die tatsächlichen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden.

7. Tritt der Besteller ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 20 % der Auftragssumme als entgangenen Gewinn geltend zu machen. Die Geltendmachung weiteren Schadens (z. & Ersatz bereits entstandener Aufwendungen) bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt nachgelassen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle des berechtigten Rücktritts haben wir Anspruch auf Ersatz der entstandenen Auslagen und Kosten.

8. Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenen Verbindlichkeiten ist Vreden, Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist bei Streitigkeiten das Amtsgericht Ahaus beziehungsweise das Landgericht Münster örtlich und sachlich zuständig. Die Wahl des gesetzlichen Gerichtsstandes bleibt uns vorbehalten. Die Gültigkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen gilt als vereinbart, wenn eine ausdrückliche schriftliche Gegenanzeige nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang/Erhalt dieser Geschäftsbedingungen vorliegt. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.


Technotronik Bomers GmbH; Rudolf-Diesel-Str.7; 48691 Vreden